Ursprünglich kommt der Begriff Gewerk aus dem Niederländischen und ist von dem Wort „werken“, also „arbeiten“ abgeleitet. Heute wird eine spezialisierte Bauleistung oder Tätigkeit im Bauwesen als Gewerk bezeichnet.
Die verschiedenen Aufgaben im Bauwesen erfordern eine Aufteilung in unterschiedliche Teilbereiche. Auch bautechnische und industrielle Arbeiten werden teilweise als Gewerk bezeichnet. Die jeweiligen Gewerke werden bei Ausschreibungen gesondert gelistet und an entsprechende Fachfirmen vergeben. Durch die einzelnen Ausschreibungen kann der Bauherr Preise und Leistungen verschiedener Anbieter miteinander vergleichen. Die jeweiligen Gewerke sind im sogenannten „Standartleistungsbuch“ in Form eines Leistungsverzeichnisses angegeben. Auch die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) beinhaltet in Teil C eine Aufteilung in unterschiedliche Gewerke.
Bei der Vergabe von Bauleistungen wird zwischen privaten und öffentlichen Auftraggebern unterschieden. Während öffentliche Auftraggeber ihre Aufträge lediglich als einzelne Gewerke vergeben dürfen, kann ein privater Bauherr seine Bauleistungen auch als Gesamtpaket an einen einzigen Unternehmer vergeben. Eine klare Trennung der verschiedenen Tätigkeitsfelder hilft jedoch bei der Unterscheidung der jeweiligen Zuständigkeits- und Arbeitsbereiche.
Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die jeweiligen Gewerke ebenfalls einzeln und nicht als Gesamtleistung abgerechnet. Unter anderem gelten folgende handwerklichen und bautechnischen Arbeiten als typische Gewerke:
- Betonarbeiten
- Dachdeckerarbeiten,
- Elektroinstallationen,
- Fliesenlegen,
- Klempner- bzw. Spenglerarbeiten,
- Sanitärinstallationen
- Schlosserarbeiten,
- Tischler- bzw. Schreinerarbeiten,
- Trockenbauarbeiten und andere spezialisierte Tätigkeiten