Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zählt zu den deutschen Bundesgesetzen und gilt seit November 2020. Es löst die bis zu diesem Zeitpunkt gültigen drei Energieregelungen (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparungsverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) ab und fasst sie in einer vereinheitlichten Gesetzgebung zusammen.
Das Gebäudeenergiegesetz bestimmt die energetischen Anforderungen, die einerseits ein beheiztes und andererseits ein klimatisiertes Haus erfüllen muss. Darunter fallen Regelungen zum Wärmedämmstandard, zur Klimatechnik, zum Gebäude-Hitzeschutz und zur Heizungstechnik.
Das Gebäudeenergiegesetz berücksichtigt die verbindlichen europäischen Vorgaben rund um die gesamte Energieeffizienz von Gebäuden. Besitzer von sogenannten Bestandsgebäuden werden durch das Gebäudeenergiegesetz in die Verantwortung genommen bei der Erfüllung von Austauschpflichten und auch in Bezug auf ein entsprechendes Nachrüsten. Bauherren müssen sich grundsätzlich für die Verwendung einer Variante der erneuerbaren Energien entscheiden. Dies können beispielsweise gebäudenahe Solaranlagen sein oder auch eine Brennsstoffzellenheizung.
Bei einem Neubau regelt das Gebäudeenergiegesetz die Anforderungen, die für die Umsetzung einer nachhaltigen Energiepolitik erforderlich sind. Hierzu zählt in erster Linie eine CO2-neutrale Gestaltung von Häusern. Dies bezieht sich auf den Bedarf an Strom und Energie, das Aufbereiten von Warmwasser, das Dämmen, sowie die Lüftung und Heizung des Gebäudes. Für die Umsetzung ist eine Berechnung der erforderlichen Primärenergie bereits vor dem Beginn eines Baus erforderlich.