Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, war bis 2020 eine zentrale Rechtsgrundlage für die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Sie regelte unter anderem den Wärmeschutz von Gebäuden, Anforderungen an die Anlagentechnik und die energetische Bewertung von Neubauten und Bestandsgebäuden. Heute ist die EnEV nicht mehr gültig.
Was regelte die Energieeinsparverordnung?
Die EnEV wurde 2002 eingeführt und anschließend mehrfach überarbeitet. Eine wichtige Rolle spielten unter anderem der Jahres-Primärenergiebedarf, die Qualität der Gebäudehülle und Anforderungen an einzelne Bauteile.
Auch Vorgaben zu Heizungs- und Warmwasseranlagen, Rohrleitungsdämmung sowie Energieausweisen waren Bestandteil des Energieeinsparrechts. Für Bauherren bedeutete die EnEV damit konkrete energetische Mindestanforderungen an Neubauten und bestimmte Sanierungsmaßnahmen.
Gilt die EnEV heute noch?
Nein. Am 1. November 2020 wurde die Energieeinsparverordnung gemeinsam mit dem Energieeinsparungsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Regelwerk zusammengeführt.
Zunächst übernahm das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, diese Aufgaben. Seit einer Gesetzesänderung im Juli 2026 trägt das Regelwerk die Bezeichnung Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG.
Warum begegnet euch die EnEV trotzdem noch?
Bei älteren Bauunterlagen, Energieausweisen, Sanierungsnachweisen oder Immobilienangeboten kann die Bezeichnung EnEV weiterhin auftauchen. Entscheidend ist dann, zu welchem Zeitpunkt das Gebäude geplant, genehmigt oder der jeweilige Nachweis erstellt wurde.
Plant ihr heute einen Neubau oder eine energetische Sanierung, solltet ihr euch deshalb nicht mehr an alten EnEV-Grenzwerten orientieren. Maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Weitere Hintergründe findet ihr in unserem Beitrag zum Gebäudeenergiegesetz und seinen Anforderungen beim Hausbau.