Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung, kurz: EnEV, ist seit Mai 2014 Bestandteil des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG). Sie legt den gesetzlichen Rahmen für den zulässigen Energiebedarf von beheizten und klimatisierten Gebäuden fest.

Damit die Berechnung für die Energieeinsparverordnung vorgenommen werden kann, dient der Jahresprimärenergiebedarf als Grundlage. Aus diesem ist nachvollziehbar, wie hoch die Energiemenge innerhalb eines Jahres für das Heizen, Kühlen sowie die Warmwasseraufbereitung war.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) kommt heute sowohl bei Neubauten, als auch bei der Modernisierung zum Einsatz. Zudem sind Bauherren zu einem sogenannten Energieausweis verpflichtet, welcher die energetische Bewertung umfasst und eng mit der Energieeinsparverordnung verbunden ist.

Weitere Informationen dazu haben wir für euch in unserem Podcast aufbereitet: