Emissionsschutz

Der Emissionsschutz beschreibt den Schutz von Menschen, Umwelt, Böden, Tieren, des Wassers sowie Sachgüter vor Emissionen. „Emissionen“ sind schädliche Umwelteinwirkungen, wie Luftverunreinigungen, Lärm, Verschmutzungen, Erschütterungen des Bodens. Ebenso Licht, Wärme, Strahlen und andere künstliche Einflüsse, welche sich negativ auf die Umwelt auswirken können.

Das Gesetz gilt für den Bau und Betrieb von Anlagen, für den Verkehr und herstellende Gewerbe. Bezogen auf den Hausbau und andere nicht genehmigungsbedürftige Anlagen besteht für Hausherren die Pflicht, nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinschränkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ebenso müssen Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden.

Bei der Bauplanung sollten die Bauherren nach umweltfreundlichen Gesichtspunkten verfahren. Der Emissionsschutz befasst sich weiterhin mit dem Betrieb privater Heizungen und regelt dahingehend die Grenzwerte für Kleinfeuerungsanlagen. So dürfen die Feuerungsanlagen bestimmte CO2- und Feinstaub-Grenzwerte nicht übersteigen. Durch den Einsatz nachwachsender Rohstoffe lässt sich die Energiebilanz dieser Heizungen deutlich verbessern.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) beinhaltet 36 Rechtsverordnungen. Darüber steht das Europarecht, welches mit verschiedenen Regelungen Vorgaben für den nationalen Immissionsschutz gibt. Bei leichten Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen und bei schweren Zuwiderhandlungen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

Häufig ist von Emissionen und Immissionen die Rede. Die Emissionen umfassen dabei alle Ausstrahlungen von Wärme, Lärm, Licht, Staub etc., während die Immissionen nur den Anteil ausmachen, der beim Empfänger ankommt.