Damit eine Einliegerwohnung als solche “offiziell” bezeichnet werden darf, muss diese einige Voraussetzungen erfüllen. So muss sich diese Art von Wohnung immer innerhalb eines selbst bewohnten Hauses befinden bzw. ein Teil eines selbst bewohnten Gebäudes sein.
Darüber hinaus muss es sich bei der Einliegerwohnung auch tatsächlich um eine eigenständige Wohnung handeln. Das bedeutet, sie muss selbständig, räumlich und wirtschaftlich von allen anderen Räumen getrennt sein. Neben einem eigenen Bad muss zudem eine Kochgelegenheit vorhanden sein.
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