Eine Eigentümergemeinschaft, rechtlich als Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bezeichnet, entsteht bei Wohnungseigentum. Sie übernimmt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und regelt gemeinsame Angelegenheiten der Wohnungseigentümer. Grundlage dafür ist das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG.
Was gehört zum gemeinschaftlichen Eigentum?
Neben dem Sondereigentum an einer Wohnung besitzt jeder Wohnungseigentümer einen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Dazu gehören insbesondere Bauteile, die für Bestand und Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind oder gemeinschaftlich genutzt werden.
Typische Beispiele sind Dach, tragende Wände, Fassade und Treppenhaus. Welche Gebäudeteile zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum gehören, ist für geplante Veränderungen und die Kostenverteilung besonders wichtig.
Wie trifft die Eigentümergemeinschaft Entscheidungen?
Wichtige Entscheidungen werden durch Beschlüsse der Wohnungseigentümer getroffen. Dazu zählen beispielsweise Erhaltungsmaßnahmen, bauliche Veränderungen, Rücklagen und die Höhe der Vorschüsse für gemeinschaftliche Kosten.
Die Eigentümerversammlung wird bei vorhandenem Verwalter mindestens einmal jährlich einberufen. Grundsätzlich entscheidet bei Beschlüssen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für bestimmte Maßnahmen gelten jedoch besondere Voraussetzungen.
Wie werden Kosten verteilt?
Grundsätzlich tragen die Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft entsprechend ihren im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteilen. Für einzelne Kosten oder bestimmte Kostenarten kann allerdings eine abweichende Verteilung beschlossen werden.
Der Verwalter erstellt für jedes Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan und nach dessen Ablauf eine Jahresabrechnung sowie einen Vermögensbericht. Die Eigentümer beschließen auf dieser Grundlage unter anderem über Vorschüsse und mögliche Nachzahlungen.
Warum ist die Eigentümergemeinschaft für Käufer wichtig?
Kauft ihr eine Eigentumswohnung, solltet ihr euch nicht nur die Wohnung selbst ansehen. Prüft auch Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle früherer Versammlungen, Rücklagen und geplante Sanierungsmaßnahmen. Sie können zukünftige Kosten und eure Möglichkeiten zur Veränderung der Immobilie wesentlich beeinflussen.
Wichtige Informationen zu Eigentumsverhältnissen findet ihr außerdem in unserem Beitrag zur Eintragung ins Grundbuch.