Eigenleistung

Als Eigenleistung wird die persönliche Arbeitsleistung bezeichnet, die ein Bauherr bereit ist, selbst zu erbringen. Bestimmte Arbeiten in Eigenleistung durchzuführen, um kostengünstiger zu bauen oder zu sanieren, setzt jedoch handwerkliches Können und fachliche Qualifikationen voraus.

Nicht immer kann die vorher geplante Eigenleistung jedoch in dem Maße erbracht werden, wie es tatsächlich gedacht war. Wenn die vorher versprochene Hilfeleistung von Nachbarn und Freunden zeitweise ausbleibt, das eigene Können überschätzt sowie die Bauzeit unterschätzt werden, dann kann die Eigenleistung sich eher ungünstig auf die Finanzierung auswirken.

Hinzu kommt, dass die eigene Arbeitsleistung – im Gegensatz zu den Herstellungskosten – steuerlich nicht absetzbar ist. So gesehen gelten lediglich die geleisteten Arbeitsstunden als tatsächliche Eigenleistung.

Andererseits kann eine Eigenleistung auch in Form von Eigenkapital als Eigenleistungsersatz erbracht werden. Dies spielt vor allem dann eine Rolle, wenn abzusehen ist, dass die vorher geplante Eigenleistung in Form von eigens erbrachter Arbeitsleistung im handwerklichen Bereich aufgrund unzureichender Qualifikationen nicht wie geplant durchführbar ist.

In jedem Fall müssen die durch den Bauherrn selbst ausgeführte Arbeiten qualitativ gesichert sein. Die vom Bauherren mitgebrachten „Bauhelfer“ sind außerdem in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Zusätzlich sind diese Dritthelfer durch den Bauherrn bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft anzumelden.