Doppelhaushälfte

Das Doppelhaus setzt sich aus zwei aneinander gebauten und durch eine gemeinsame Wand miteinander verbundenen Häusern zusammen. Diese beiden Häuser werden als Doppelhaushälften bezeichnet. Der Begriff „Hälfte“ ist in dem Zusammenhang leicht irreführend, da es sich bautechnisch und auch baujuristisch gesehen um eigenständige Häuser handelt. Denn jede Doppelhaushälfte ist im Prinzip ein eigenständiges Haus, welches auch einen separaten Hauseingang besitzt.

Die Grundstücke sind voneinander getrennt. Diese Trennung bezieht sich nicht nur auf das Optische, sondern auch auf das Baurecht. In der Regel erstreckt sich die Grenze zwischen den beiden Grundstücken und Häusern auf der Höhe und der Linie der Verbindungswand. Diese Verbindungswand ist immer ohne Fenster, damit reduziert sich der potentielle Lichteinfall. Ein weiterer Nachteil der Doppelhaushälfte ist der reduzierte Schallschutz. Vorteile liegen in den reduzierten Baukosten, denn viele Rechnungsposten werden geteilt. Das fängt bei der Erschließung des Grundstücks an, geht über die Wasseranschlüsse bis hin zur Versorgung mit Energie.

Die Doppelhaushälfte hat einen geringeren Bedarf an Kosten für Wärmeenergie, da eine komplette Wand keine Außenwand ist. In der Regel handelt es sich bei der gemeinsamen Wand um eine Seitenwand der Häuser. Bei einer gemeinsamen Rückwand nennt man die Bauform „Back-to-back-Bebauung“. Ist keine Art von symmetrischer Bauart zu definieren, dann lautet die Bezeichnung dafür: „einseitig angebaut“.

Die Gebäudekonstruktion muss nicht zwangsläufig komplett identisch aufgebaut sein. Jede Doppelhaushälfte kann in Sachen Grundriss, Architektur und Gebäudehüllengestaltung frei konzipiert werden. Diese Freiheit der Gestaltung muss sich selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen und kommunalen Bauvorschriften bewegen. In der Regel gleichen sich aber die Haushälften, zumindest in den Bereichen Fensterverteilung und Fassadenfarbe.