Dachstuhl

Der Begriff „Dachstuhl“ ist vermutlich seit dem 16. Jahrhundert bekannt, wobei der Begriff „Stuhl“ hier auf das Wort „Gestell“, zurückzuführen ist. Somit war der Dachstuhl ein (Holz-)Gestell, auf welchem die eigentliche „Dachhaut“ aufliegt.

Weitere Begriffe für diese Tragekonstruktion sind „Dachwerk“ oder auch „Dachgerüst“.
Auch heute noch versteht man unter einem Dachstuhl das Gesamtgefüge, welches als Tragegerüst das traditionell geformte Dach trägt und meist aus Holzbalken und Fachwerkträgern besteht. Dennoch hat der Dachstuhl, der aus unterschiedlichen Balken und Sparren besteht, zahlreiche weitere Funktionen, die weit über seine Aufgabe als Gerüst und Untergestell für das Dach hinausgehen.

Er ist unter anderem auch für die Statik eines Hauses von entscheidender Bedeutung. Hier muss das Dach tragende Gerüst in der Lage sein, den vom Dach ausgehenden und ebenso auf das Dach einwirkenden Kräften standzuhalten. Außerdem muss der Dachstuhl so konstruiert sein, dass er diese Kräfte gleichmäßig auf die tragenden Wände bzw. Mauern weitergeben kann.

Es wird zwischen einem „stehendem“ und einem „liegendem“ Dachstuhl unterschieden. Ein stehender Dachstuhl weist lotrechte Stuhlsäulen auf und ist meist bei Pfetten- oder Satteldächern zu finden. Liegende Dachstühle besitzen Stuhlsäulen mit schräger Neigung und können sowohl bei Sparren- und Kehlbalken-Dachkonstruktionen als auch bei Pfettendächern zum Einsatz kommen.