Der umgangssprachliche Begriff Containerhaus wird für zwei unterschiedliche Bauweisen verwendet. Zum einen ist es ein aus Containern als einzelne Raumzellen zusammengesetztes beziehungsweise errichtetes Gebäude. Zum anderen ist es ein modulhaft aus vorgefertigten Bauelementen zusammengesetztes Haus.
Im Grunde genommen wird jedes Containerhaus vorgefertigt geliefert und vor Ort, also auf der Baustelle, montiert. Demzufolge lassen sich die einzelnen Elemente auch stapeln, lagern, demontieren, transportieren und wiederverwenden. Im Gegensatz zu dem aus Containern zusammengesetzten Haus ist das Modulhaus als Containerhaus für eine langfristige Nutzung an ein und demselben Ort vorgesehen.
Das Containerhaus innerhalb einer Wohnsiedlung muss baurechtlich genehmigt werden, wenn es auf dem Grundstück verbleibt und bewohnt wird. Grund dafür ist der Daueraufenthalt – im Gegensatz zu einem Ferienhaus oder zu einem etwas üppiger geratenen Gartenhaus. Eine zeitlich begrenzte Lösung wird als Pop-up-Store bezeichnet. Ins Deutsche übersetzt sind das fliegende Bauten, die bis zu höchstens sechs Monaten an dem angegebenen Platz genutzt werden dürfen.