CE-Kennzeichnungspflicht

Die Abkürzung CE soll aus dem Französischen abgeleitet sein und steht für conformité européenne, zu Deutsch also „europäische Konformität“. Durch eine CE-Kennzeichnung bestätigt der Produzent von Baumaterialien, dass seine Erzeugnisse diejenigen Vorschriften erfüllen, die für die Nutzung eines CE-Siegels erforderlich sind.

Die CE-Kennzeichnungspflicht soll unter anderem garantieren, dass der Hersteller seine Produkte umfassend und intensiv auf Konformität mit den von der EU und ihren Mitgliedsstaaten festgelegten Vorschriften hin überprüft. Dies hat auch entsprechende Konsequenzen für Produkte von Zulieferern und Importeuren.

Das CE-Zeichen gibt Aufschluss über die Einhaltung von harmonisierten Verwaltungsvorschriften, die die bauliche Sicherheit eines Gebäudes gewährleisten sollen. Zudem wird die Produktsicherheit in vielen weiteren Bereichen garantiert, unter anderem Energiebedarf, Umweltverträglichkeit und Gesundheit.

Insofern stellt die CE-Kennzeichnungspflicht für Hersteller eine Roadmap dar, um nicht nur innovative, sondern vor allem sichere, umweltverträgliche und die Gesundheit nicht beeinträchtigende Artikel zu produzieren. Um den Wettbewerb durch zu viele Vorschriften nicht zu verzerren, ist das CE-Zeichen darüber hinaus auch eine Garantie für gleiche Standards in allen EU-Ländern. Dies führt zu erheblichen Erleichterungen bei grenzüberschreitendem Güterverkehr und bedeutet für den Verbraucher ein breiteres Spektrum an Waren.