Brandschutz

Der Brandschutz umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen zum Schutz des Hauses gegen Brände. Verschiedene Normen, Richtlinien und Gesetze regeln diese Maßnahmen, deren Ausführung beim Bau und die Einhaltung nach der Fertigstellung. Grundsätzlich unterscheidet man drei Kategorien:

  • baulicher,
  • anlagentechnischer und
  • organisatorischer Brandschutz.

Der bauliche Brandschutz befasst sich mit den Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen hinsichtlich ihrer Entflammbarkeit. Auch der Aufbau des Gebäudes spielt in dieser Kategorie eine Rolle. Zu dieser Kategorie gehören weiterhin die Errichtung und Freihaltung von Fluchtwegen sowie Zufahrten für die Feuerwehr und Fluchtwagen.

Der anlagentechnische Brandschutz befasst sich mit den zum Gebäude gehörenden Anlagen, welche zur Verhütung oder Löschung eines Feuers eingesetzt werden können. Dazu zählen unter anderem Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauchmelder, Brandschutzpläne und Feuerschutztüren. Der Einbau von Rauchmeldern ist in Deutschland gesetzlich verpflichtet.

Zum organisatorischen Brandschutz zählen Maßnahmen, welche Menschen für die Verhütung eines Brandes einsetzen können oder Verhaltensweisen während eines Brandes. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Alarm- und Brandschutzplänen. Für diesen Bereich ausgebildete Experten erstellen Brandschutzordnungen oder schulen das Personal über die korrekten Verhaltensweisen. Das ist besonders bei öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel Schulen und Krankenhäusern, wichtig, wo regelmäßige Schulungen zu diesem Thema die Norm sind. Die Anforderungen an den Hausbau bei Gebäuden mit maximal zwei Etagen sind dabei weitaus niedriger. Wichtig ist, dass Menschen leicht flüchten können und die Feuerwehr einen guten Zugang zum Gebäude hat.