BEG WG

Hinter dem Kürzel BEG WG verbirgt sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – mit dem Fokus auf die Wohngebäude (WG). Mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021 sollen damit Bauherren finanziell unterstützt werden, die ihre Wohnhäuser besonders energiesparend bauen oder sanieren.

Bis in das Jahr 2050 soll der Energieverbrauch gegenüber dem Jahr 2008 um 80 Prozent gesenkt werden. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern. Ebenso sind Eigentumswohnungen davon umfasst.

Gefördert werden einerseits einzelne Maßnahmen, die etwa im Einbau bestimmter Anlagen liegen können. Andererseits ist auch eine vollständige energetische Neuausrichtung des Gebäudes möglich. Unterstützt werden die anfallenden Arbeiten an sich – ebenso aber die dafür notwendigen Beratungen im Vorfeld und die fachliche Begleitung durch einen Architekten oder das Bauunternehmen.

Das neue BEG WG besitzt dabei den Vorteil einer erleichterten Antragstellung. Mussten bis zum Juli 2021 verschiedene Anträge über das Ausfüllen diverser Unterlagen gestellt werden, so werden nunmehr mit einem Antrag alleine alle Kriterien zur Erfüllung abgefragt. Im Ergebnis kann jede Wohneinheit jetzt mit bis zu 150.000 Euro gefördert werden. Zuvor durften Bauherren auf lediglich 120.000 Euro hoffen.

Darüber hinaus wurden die Energieeffizienzklassen ein wenig übersichtlicher gestaltet – eine erhebliche Erleichterung für alle Antragsteller. Zu ihnen dürfen neben dem Eigentümer des Gebäudes auch Mieter oder sogar Pächter gehören. Wer einen solchen Antrag stellen möchte, sollte sich vorher aber durch die Kreditbank für Wiederaufbau, durch einen Architekten oder durch ein auf die energetische Sanierung spezialisiertes Unternehmen beraten lassen.