Bauträger

Bauträger sind Baugesellschaften, in deren Namen der Bau eines Wohn- oder Gewerbehauses erfolgt. Gleichzeitig verkaufen oder vertreiben sie die einzelnen Baueinheiten. In der Regel ist der Bauträger gleichzeitig Eigentümer des Grundstücks und tritt damit auch bei anderen Stakeholdern als Verantwortlicher auf. Er baut und finanziert seine Projekte auf eigenes Risiko.

Die Überwachung des Bauprozesses selbst und Abnahmen, die währenddessen erfolgen, obliegen dem Bauträger. Die Immobilie geht erst dann vollständig in das Eigentum des Käufers über, wenn sämtliche Bautätigkeiten abgeschlossen sind. Vor Abschluss des eigentlichen Kaufvertrags wird ein sogenannter Bauträgervertrag zwischen Käufer und Bauträger geschlossen. Er sichert dem Käufer die vertragsgemäße Errichtung seiner Immobilie zu und legt die entsprechenden Abschlagszahlungen fest. Das Vertragsverhältnis führt damit zu Rechten und Pflichten beider Seiten.

Der Bauträger benötigt für seine Tätigkeiten eine Genehmigung, die auf § 34c der Gewerbeordnung basiert. Er muss jährlich im Rahmen eines Berichts nachweisen, dass das Kapital der Käufer zweckgebunden verwendet wurde. Seriöse Bauträger sind meist daran zu erkennen, dass sie seit mehreren Jahren erfolgreiche Projekte realisieren und verkaufen sowie solide Qualität liefern. In der Regel ist das Unternehmen bei Hausbanken bekannt.

Für den Immobilienkäufer bietet die Beauftragung eines Bauträgers zumeist Vorteile. Weil der Bauträgervertrag eine Mischform aus Kauf- und Werkvertrag darstellt, kann der Käufer der Immobilie später Mängelrechte sowohl für das Grundstück als auch die Immobilie selbst bei einer Person geltend machen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten.