Baulast

Baulasten sind baurechtliche Einschränkungen bezüglich der Nutzung oder Bebauung von Immobilien. Sie schreiben dem Immobilieneigentümer vor, was dieser auf einem Grundstück durchführen oder unterlassen, aber auch was er diesbezüglich dulden muss. Es geht hier also um Verpflichtungen des Eigentümers gegenüber der Baurechtsbehörde. Entspricht ein Bauvorhaben nicht den baurechtlichen Vorschriften, darf es nicht umgesetzt werden.

Eine Baulast entsteht, wenn der Grundstückseigentümer diese mit seinem Einverständnis in das Baulasten-Verzeichnis eintragen lässt. Sie ist dann unwiderruflich, gilt für alle nachfolgenden Eigentümer, beispielsweise Erben, und erlischt erst, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Fortführung besteht. Baulasten können aber auch Bebauungen ermöglichen, die sonst nicht umgesetzt werden dürften, beispielsweise um einen Mangel auf dem eigenen Grundstück ausgleichen zu können.

Rechtsgrundlage bildet hier immer die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes, in welchem das Grundstück erworben wird. Zudem führen Baubehörden das bereits oben erwähnte Verzeichnis, in welchem alle Baulasten eingetragen werden. Hier finden sich auch die genauen Vorgaben, die ein Eigentümer einzuhalten hat, sobald er seine Einverständniserklärung bezüglich der Baulast abgegeben hat.

Es gibt verschiedene Arten von Baulasten. Die am häufigsten vorkommende ist die Abstandsflächenbaulast. Hier geht es darum, dass bestimmte Flächen auf dem Grundstück, oder auch auf einem Nachbargrundstück, nicht bebaut werden dürfen, damit der Abstand zu anderen Immobilien eingehalten wird.