Als Bauherr wird der in der Verantwortung stehende Auftraggeber eines Bauvorhabens bezeichnet. Ob dieser im eigenen oder fremden Namen bzw. auf eigene oder fremde Rechnung handelt, spielt hierbei keine Rolle. Auch ob es sich beim Bauherrn um eine natürliche Person oder eine sogenannte „juristische“ Person handelt, ist irrelevant.
Wer als Verfügungsberechtigter den Bauantrag unterschreibt, ist der verantwortliche Bauherr. Somit kann auch ein Pächter oder anderweitig zur Nutzung des Baugrundstückes Berechtigter, wenn auch eingeschränkt, der Bauherr eines Bauvorhabens sein, solange er nachweislich verfügungsberechtigt ist.
Die Aufgaben eines Bauherrn sind recht vielseitig: Er muss sich um die Vorbereitungen und die Ausführung des Bauvorhabens kümmern. Das Einholen von Genehmigungen, Anträgen und anderer Dokumente rund um sein Bauvorhaben, das Auswählen eines Bauunternehmers und Entwurfverfassers sowie das Einhalten gesetzlicher Vorgaben bei der Durchführung seines Bauvorhabens gehören ebenfalls zu den Aufgaben eines Bauherrn.
Zudem muss der Bauherr sein Vorhaben der Bauaufsichtsbehörde mitteilen. Ein Wechsel des Bauherrn muss der Bauaufsichtsbehörde ebenfalls in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
Wenn auch Sachverständige wie Architekt und Bauleiter für die Sicherheit, Betreuung und korrekte Durchführung der Arbeiten (mit)verantwortlich sind, so trägt doch letzten Endes der Bauherr selbst die Verantwortung für die Sicherheit aller Beteiligten auf der Baustelle. Er muss daher einen entsprechenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen, welcher von allen Arbeitern jederzeit eingesehen werden kann.