Die Baugenehmigung wird in Deutschland von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt bzw. ausgesprochen. Erst wenn alle Unterlagen durch die Behörde geprüft wurden, erfolgt die Baugenehmigung für den Bau des Gebäudes.
Das Gebäude darf im Anschluss ausschließlich nach den Planungsunterlagen errichtet werden. Für euer Fertighaus ist die Baugenehmigung die Liefervoraussetzung durch den Fertighausanbieter.