Bei einem Anbau handelt es sich um eine bauliche Maßnahme an einem bestehenden Haus. Die Erweiterung erfolgt im horizontalen Bereich. Dabei wird die Wohn- oder Nutzfläche vergrößert und die Funktionalität des Hauses erweitert. Als Anbau können auch Balkon oder Vordach infrage kommen. Ein Anbau ist dann notwendig, wenn die ursprüngliche Fläche des Gebäudes nicht mehr ausreicht.
Der Begriff „Anbau“ kann einerseits die bauliche Maßnahme bezeichnen, andererseits den neuen Gebäudeteil als Ergebnis der Maßnahme. Ein Anbau weist in der Regel die gleiche Architektur wie das bestehende Gebäude auf und beherbergt Werkstatt, Wasch- oder Lagerraum, Partyraum oder Garage. Für den Bau benötigen Hausbesitzer eine Baugenehmigung, die beim Bauamt eingeholt wird. Außerdem gelten bestimmte rechtliche Vorschriften, die der Bauherr einhalten muss. Um als Anbau deklariert zu werden, muss dieser direkt mit dem bereits bestehenden Gebäude verbunden sein.
Als Anbau gelten primär Verbreiterung und Verlängerung. Die Verlängerung schließt an die Rückseite des Gebäudes an und verändert die Ansicht von vorn zunächst nicht. Die Verbreiterung erfolgt hingegen rechts oder links am Gebäude.
Bei bestimmten Anbauten besteht seit Mitte der 1990er-Jahre die Möglichkeit, im Rahmen eines sogenannten Kenntnisvergabeverfahrens eine Genehmigung schneller für einen zusätzlichen Raum zu erhalten als durch eine langwierige Baugenehmigung.