Der Neigungswinkel spielt eine Rolle bei Dächern und baulich bedingten Gefällen. Abgesehen von Flachdächern weisen alle Hausdächer einen bestimmten Neigungswinkel auf, der in Grad angegeben ist. Baulich bedingte Gefälle dienen dazu, Niederschlagswasser und Brauchwasser ungehindert in eine Richtung ablaufen zu lassen.
Gefälle sind dazu in den Boden von Balkonen und Terrassen, in Flachdächer und Vordächer, Regenrinnen und Abwasserleitungen eingebaut. Zudem benötigen Garageneinfahrten ein Gefälle, um eine Überflutung der Garage zu verhindern. Das bauliche Gefälle ist in Prozent angegeben.
Der Neigungswinkel gibt Aufschluss darüber, ob es sich um ein flach geneigtes oder ein Steildach handelt. Flach geneigte Dächer haben einen Neigungswinkel zwischen drei und 20 Grad, Steildächer einen von mehr als 20 Grad. Unterschiedliche Dachformen weisen jeweils eine charakteristische Dachneigung auf. Walmdächer besitzen eine Neigung von 25 bis 30 Grad. Satteldächer besitzen üblicherweise eine Neigung von 38 bis 45 Grad.
Um Wasser ungehindert ablaufen zu lassen, brauchen Abwasserleitungen ein bauliches Gefälle von einem Prozent. Dachrinnen sind mit einem Gefälle von mindestens drei Prozent zu konzipieren. Flachdächer, Vordächer, Balkone und Terrassen sowie Garageneinfahrten sind mit einem Gefälle von zwei bis drei Prozent versehen, das stets vom Gebäude weg weist.
Unterschiedliche Dachformen weisen eine charakteristische Neigung auf. Ein Walmdach weist eine Neigung von 25 bis 35 Grad auf. Satteldächer sind zwischen 38 und 45 Grad geneigt. Pultdächer gibt es mit einem flachen Neigungswinkel von zehn Prozent. Steile Pultdächer sind bis zu 60 Grad geneigt.