Der Kauf oder der Bau eines Hauses ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Manch kluge Planung kann dabei an Details scheitern. Mehr noch: Schon kleine Veränderungen im Ablauf können zu steigenden Kosten führen. Wer sie verhindern möchte, schließt einen Vertrag mit der sogenannten Festpreisgarantie ab.
Eine solche Preisbindung wird meist für einen konkreten Zeitraum ausgesprochen, sie kann mehrere Monate oder sogar mehrere Jahre umfassen. Innerhalb dieser Frist wird somit vereinbart, dass alle zum Kauf oder zum Bau gehörenden Maßnahmen einen bestimmten Preis nicht übersteigen dürfen. Kommt es dennoch zu Abweichungen, trägt der Verkäufer oder der Erbauer das finanzielle Risiko.
Doch Vorsicht ist angeraten, denn der Vertrag sollte nicht alleine die Festpreisgarantie ausweisen. Er muss vielmehr auch konkret erkennen lassen, welche Bauleistungen für diesen Kostenrahmen erbracht werden sollen. Ratsam ist es daher, den Kontrakt vor dem Unterzeichnen von einem Juristen oder von einem Architekten prüfen zu lassen – erfahrungsgemäß weisen viele solcher Verträge schwere Mängel auf, die im schlimmsten Fall dazu führen können, dass trotz der Festpreisgarantie weitere Arbeiten auszuführen sind, die die Gesamtkosten doch wieder ansteigen lassen.
Vor allem besonders niedrige Preisgarantien müssen kritisch hinterfragt werden. Wichtig ist es zudem, dass sich alle Beteiligten beim Formulieren des Vertragswerkes auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen berufen, aus der sich die rechtliche Lage ergibt.