So profitieren Haushalte von der Einspeisevergütung

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Ohne Elektrizität wäre das moderne Leben nicht mehr vorstellbar. Immer mehr Immobilienbesitzer gehen daher dazu über, Strom selbst zu produzieren und zu verwenden. Überschüssige Mengen können ins öffentliche Netz eingespeist werden, um damit von der sogenannten Einspeisevergütung zu profitieren – doch wie funktioniert das eigentlich?

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Stromerzeugung stellt einen eigenen Industriezweig dar. Doch tatsächlich lässt sich auch in einem kleinen Rahmen genügend Elektrizität gewinnen, die nicht nur dem eigenen Haushalt zur Verfügung steht, sondern die darüber hinaus der Allgemeinheit bereitgestellt werden kann.

Wer also etwa eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Privathauses installiert, darf den dabei erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen – und wird im Gegenzug für diesen Aufwand entlohnt. Die Einspeisevergütung stellt den finanziellen Gegenwert dar, den die Kommune für den Strom entrichtet.

Auf diese Weise sollen private Haushalte und kleinere Unternehmen dazu angeregt werden, Elektrizität zu produzieren. Ein zweites Ziel besteht darin, erneuerbare Energien zu fördern.

Die Einspeisevergütung stellt daher sicher, dass auch solche Erzeugnisse ihren Weg in den Markt finden und dort fair vergütet werden, die für sich genommen zu klein wären, um sich gegen anderen Anbieter durchzusetzen. Allerdings wird die Einspeisevergütung Jahr für Jahr reduziert, sodass die Stromhersteller langfristig in die Lage gebracht werden sollen, aus eigener Stärke konkurrenzfähig zu werden.

Strom einspeisen – wie gelingt das eigentlich?

Noch ehe ein Gebäude um eine Anlage zur Stromgewinnung erweitert werden kann, muss beim regionalen Stromversorger ein Netzanschluss beantragt werden. Erst über ihn ist ein Einspeisen in das öffentliche Netz praktisch möglich.

Ebenso sind Stromproduzenten verpflichtet, jede nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommene Anlage bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Sind diese Schritte absolviert, wird nur noch ein Netzeinspeisegerät benötigt – ein solches wird als Wechselrichter bezeichnet und gehört etwa bei Photovoltaikanlagen zum ohnehin verwendeten Umfang.

Über den Netzanschluss kann die Elektrizität nunmehr in das öffentliche Netz gelangen. Das Einspeisen wird durch einen Stromzähler vereinfacht – Produzenten können hier genau ablesen, welche Mengen sie der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt haben und welche Vergütung ihnen dafür zusteht.

Der Abnehmer – meist der regionale Energieversorger – ist grundsätzlich zwar dazu verpflichtet, die ihm zugestellten Mengen an Strom anzunehmen und zu entlohnen. Das Volumen an Elektrizität kann er aber reduzieren, um damit eine Überlastung seines Stromnetzes zu vermeiden.

Welche Gesetze regeln die Einspeisevergütung?

Wer Strom in das öffentliche Netz einspeisen möchte, muss – wie zuvor bereits erwähnt – einige technische und rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere die juristische Ausgangslage für ein solches Vorhaben hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert.

So trat im August 2014 das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft. Mit ihm soll der Ausbau erneuerbarer Energien sichergestellt und gleichzeitig der Verbrauch fossiler Brennstoffe reduziert werden. Gültig sind die Regelungen für alle erneuerbare Energien – für Strom also, der entweder aus Wasserkraft, Biomasse, Sonnen- und Windenergie oder aus der Geothermie stammt.

Bezüglich des Einspeisens regelt das Gesetz etwa, dass grundsätzlich die erzeugte Energie für den Eigenbedarf verwendet und eine dabei überschüssige Menge über das Netz für die Allgemeinheit bereitgestellt werden darf. Ebenso wird der Vergütungsanspruch juristisch definiert.

Einen zentralen Punkt in dem Gesetz stellt zudem der Abnahmezwang für den regionalen Stromerzeuger dar: Er kann – in einem ihm zumutbaren Rahmen – verpflichtet werden, die ihm zugeführten Mengen an Elektrizität anzunehmen und zu vergüten.

Wie wird die Einspeisevergütung berechnet?

Insbesondere Eigenheime und kleinere Betriebe finden durch das Einspeisen eine ökologisch vertretbare Möglichkeit, nicht alleine eigenen Strom zu produzieren und diesen für sich zu verwenden – sondern über die Einspeisevergütung zusätzlich ein wenig die Haushaltskasse aufzubessern.

Welche Summen dabei überwiesen werden, regelt abermals das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Allerdings sinkt die Vergütung stetig Jahr für Jahr, wodurch erreicht werden soll, dass die Stromproduzenten nicht lediglich in der finanziellen Unterstützung den Anreiz für ihr Vorgehen sehen, Energie zu erzeugen.

Mit welchen Zahlungen gerechnet werden darf, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. So etwa von der Art des Stroms, der zum Einspeisen verwendet wird. Ebenso aber vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und ihrer Größe.

Über den Stromzähler kann zudem die eingespeiste Menge an Elektrizität ermittelt werden. Die entsprechende Vergütung wird durch die Kommune entweder am Ende eines Monats oder am Ende eines Jahres ausbezahlt. Auf den Erhalt der Summe besitzt der Stromproduzent einen gesetzlichen Anspruch, den er juristisch einklagen darf.

Welche Vor- und Nachteile kennt die Einspeisevergütung?

Das eigene Produzieren von Strom gilt als Maßnahme zur Bewahrung der Umwelt. Wasser, Wind, Bioenergien oder die in der Erde auftretenden Wärmequellen werden zum Erzeugen von Elektrizität verwendet.

Die Vergütung für das Einspeisen überschüssiger Mengen stellt für Privathaushalte und kleinere Unternehmen einen finanziellen Anreiz dar, um die für das Erzeugen notwendigen Geräte anzuschaffen – denn gerade eine Photovoltaikanlage wäre ohne einen solchen Zuschuss erst nach vielen Jahren abbezahlt und würde somit wirtschaftliche Risiken für den Betreiber auslösen.

Kritiker bemängeln aber, dass der ökologisch notwendige Schritt des Produzierens umweltbewusster Energien letztlich zu teuer ausfällt. Denn neben der Einspeisevergütung kann der Stromproduzent im Regelfall auf weitere Fördermaßnahmen und steuerliche Erleichterungen hoffen.

Ein praktischer Nachteil wird darüber hinaus in den verwendeten Anlagen gesehen, mit denen das Sonnenlicht oder die Windkraft eingefangen wird: Sie gelten als ebenfalls zu teuer und zu anfällig für Fehler. Das Gegenüberstellen von Kosten und Nutzen würde hier einen sehr preisintensiven Strom entstehen lassen.

Ist die Einspeisevergütung noch zukunftsfähig?

Das Thema des Einspeisens von Strom ist stark umstritten. So sehr der Schritt an sich begrüßt und seine Nachhaltigkeit bejaht wird, so sehr fallen aber auch die dabei verwendeten Investitionen ins Gewicht.

Bereits über das letzte Jahrzehnt gesehen hat sich die Einspeisevergütung daher bis heute nahezu halbiert. Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, dass es keinen Anstieg der Entlohnung für die eingespeisten Energien mehr geben wird. Als wahrscheinlicher gilt ein weiterer Rückgang der auszubezahlenden Summen.

Für die Besitzer einer Stromanlage wirken diese Zukunftsaussichten zunächst also riskant. Demgegenüber darf jedoch unterstellt werden, dass der Staat und die einzelnen Kommunen weiterhin an der Energiewende festhalten werden: Fossile Brennstoffe gehören der Vergangenheit an – erneuerbare Energien werden auch künftig in unterschiedlichen Formen gefördert.

Mag das nicht oder nur noch unzureichend über die Einspeisevergütung erfolgen, so wird die finanzielle Unterstützung für die Stromproduzenten vielleicht über zusätzliche Förderungsmodelle oder eine abermalige Besserstellung bei der Steuerberechnung vorgenommen. Das Produzieren von sauberem Strom dürfte sich daher auch in Zukunft lohnen – nicht nur für die Umwelt.

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