Baukindergeld: Antrag, Quadratmeter-Begrenzung und Förderzeiträume

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Am Mittwoch, den 27. Juni 2018, verkündete die große Koalition Details zum neuen Baukindergeld, das Familien beim Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie unterstützen soll. Bisher gibt es offiziell noch kein verbindliches Gesetz, doch Sie können bereits jetzt einschätzen, ob Sie als Antragsteller in Frage kommen.

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Familien, die mindestens ein Kind haben, das Baukindergeld beantragen dürfen. Das Kind muss jedoch jünger als 18 Jahre sein und im elterlichen Haushalt wohnen. Jugendliche, die aufgrund ihrer Ausbildung oder aus anderen Gründen bereits eine eigene Wohnung haben, gelten nicht als „Kind“ im Sinne des neuen Baukindergelds.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 12.000 Euro über zehn Jahre hinweg bzw. 1.200 Euro pro Jahr. Das Baukindergeld ist pro Kind bestimmt und gilt nur für den Bau oder Kauf von Erstimmobilien.

Baukindergeld: Sinn und Zweck

Das Baukindergeld soll vor allem Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen zugutekommen. Aus diesem Grund wird es nur bewilligt, wenn das Gesamteinkommen des Haushalts unter einem bestimmten Freibetrag liegt.

Dabei wird das zu versteuernde Einkommen als Grundlage herangezogen: Wenn es weniger als 75.000 Euro pro Jahr beträgt, kann das Baukindergeld beantragt werden. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für jedes Kind von 15.000 Euro.

Wenn eine Familie über ein höheres Einkommen verfügt, kann sie den Zuschuss nicht beantragen. Die große Koalition möchte damit sicherstellen, dass das Baukindergeld bei denjenigen ankommt, die es besonders dringend benötigen.

Beispiele für die Freibeträge und Zuschüsse

Da das Baukindergeld noch nicht offiziell verabschiedet wurde, gelten diese Beispiele ebenso wie alle anderen Informationen in diesem Artikel unter Vorbehalt und ohne Gewähr. Es scheint jedoch unwahrscheinlich, dass die große Koalition jetzt noch gravierende Änderungen beschließen wird.

Beispiel 1

Angenommen, eine Familie mit zwei Elternteilen und zwei Kindern im Alter von zwei und vier Jahren möchte das Baukindergeld beantragen. In diesem Beispiel überschreitet keines der Kinder die Altersgrenze von 18 Jahren. Deshalb würde der Familie ein Freibetrag von insgesamt 105.000 Euro gewährt, der sich zusammensetzt aus:

  • dem Freibetrag von 75.000 Euro für die Familie
  • dem Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind, also 30.000 Euro insgesamt

Die Familie würde einen Zuschuss von 24.000 Euro über zehn Jahren hinweg erhalten.

Beispiel 2

Im zweiten Beispiel besteht die Familie aus einem alleinerziehenden Elternteil und zwei Kindern. Eines der Kinder ist über 18 Jahre alt, das andere Kind ist sechs Jahre alt. In diesem Fall würde für die Familie ein Freibetrag von 90.000 Euro gelten, da nur das minderjährige Kind bei der Berechnung berücksichtigt werden kann. Hier gelten dementsprechend:

  • ein Freibetrag von 75.000 Euro für die Familie
  • ein Freibetrag von 15.000 Euro für ein Kind unter 18 Jahre

Die Familie könnte in diesem Beispiel mit einem Zuschuss von 12.000 Euro über 10 Jahre rechnen. Wie viele Erwachsene im Haushalt leben, spielt voraussichtlich keine Rolle. Relevant ist immer das Familieneinkommen.

Für welchen Zeitraum wird das Baukindergeld gezahlt?

Das Baukindergeld ist bis zum Ende des Jahres 2020 vorgesehen. Der Grund für diese zeitliche Befristung sind die Kosten, die dadurch für den Staatshaushalt entstehen. Diese lassen sich auf voraussichtlich 3,2 bis 3,6 Millionen Euro beziffern, wie das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) ermittelte.

Innerhalb dieser Laufzeit kann das Baukindergeld von Familien beantragt werden. Die Details für das Baukindergeld wurden zwar erst jetzt besprochen, doch es soll ab dem 1. Januar 2018 gelten. Das bedeutet: Eltern können das Baukindergeld auch rückwirkend beantragen und erhalten noch den Zuschuss für 2018.

Das Baukindergeld funktioniert wie ein Bausparvertrag. Sie erhalten den Zuschuss nur, wenn Sie eine Immobilie erwerben – also ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen bzw. bauen.

Gibt es eine Quadratmeter-Begrenzung?

Im Vorfeld diskutierte die große Koalition darüber, eine Quadratmeter-Begrenzung einzuführen. In diesem Fall wären nur Immobilien bezuschusst worden, die kleiner als 120 Quadratmeter sind – bei einer Familie, die aus vier Personen besteht. Für jedes zusätzliche Kind wäre die Quadratmeter-Begrenzung um zehn Quadratmeter pro Kind erweitert worden.

Der Vorschlag stammte von der SPD und sollte verhindern, dass mit dem Baukindergeld luxuriöse Immobilien finanziert werden. In der Praxis ist eine solche starre Grenze jedoch problematisch, da sie auch Familien trifft, deren Immobilie nur einen Quadratmeter zu viel besitzt. Die CSU argumentierte, insbesondere Familien auf dem Land würden von einer Quadratmeter-Begrenzung benachteiligt.

Letztlich wurde die Quadratmeter-Begrenzung deshalb nicht beschlossen.

Baukindergeld beantragen

Im Moment können Sie noch keinen Antrag für das Baukindergeld stellen. Schon bald soll dies jedoch bei der KfW-Förderbank möglich sein, auch rückwirkend für 2018. Die KfW stellt darüber hinaus weitere Informationen bereit.

Wann das Gesetz zum Baukindergeld verabschiedet wird, ist noch unklar. Möglicherweise können Sie den Antrag erst Ende des Jahres oder Anfang 2019 stellen.

Werden Sie vom Baukindergeld Gebrauch machen? Sind Sie froh, dass die Quadratmeter-Begrenzung gekippt wurde? Finden Sie die Freibeträge fair oder ungerecht? Lassen Sie es uns in den Kommentaren wissen.

Bildquelle: Simon Matzinger | Unsplash

10 CommentsKommentar hinterlassen

  • Hallo zusammen,

    nun sind die Anforderungen bekannt jedoch weiß ich immer noch nicht ob ich Baukindergeld erhalte wenn ich eine Bestandsimmobilie kaufe, die EG selbst nutze und die DG-Wohnung vermiete? Oder darf ich nicht vermieten um Baukindergeld zu erhalten?

    Zudem wie ist es geregelt wenn mein 2. Kind im Nov. 18 auf die Welt kommt? Gibt es dafür auch Baukindergeld?

    Danke für Eure Antworten.

    Viele Grüße
    Sarah

    • Hallo Frau Schätzle,

      das Baukindergeld gibt es nur für Immobilien, die selbst genutzt werden. In Ihrem Fall würde sich die Förderung aller Voraussicht nach auf den von Ihnen genutzten Teil beschränken. Ob es für Ihr zweites, noch ungeborenes, Kind Baukindergeld gibt, können wir Ihnen noch nicht genau sagen. Dazu sind uns leider keine Informationen bekannt.

      Ab dem 18. September wird es möglich sein, Anträge bei der KfW-Bank einzureichen, was Sie auf alle Fälle tun sollten. Ab diesem Zeitpunkt wird es weitere Details zu Ihren Anliegen geben. Nähere Infos zur Antragstellung finden Sie unter https://baumentor.de/aktuelles-baukindergeld-antragstellung/.

      Viele Grüße, Ihr BauMentor-Team.

  • Hi,
    was heißt denn Erstimmobilie? Ich habe mit meinem Exmann zusammen eine Immobilie besessen, die ihm jetzt gehört. Aktuell habe ich keine Immobilie.

    Viele Grüße
    Katrin

    • Hallo Katrin,

      wie es in Ihrem Fall gehandhabt wird, können wir Ihnen auch nicht eindeutig sagen. Sollten Sie neu bauen oder nochmals eine Immobilie kaufen, dann sollten Sie definitiv einen Antrag stellen. Im schlimmsten Fall bekommen Sie ein Nein. Wir drücken Ihnen die Daumen.

      Beste Grüße, Ihr BauMentor-Team.

  • Hallo zusammen,

    erhalte ich Baukindergeld wenn ich eine Bestandsimmobilie kaufe, die EG selbst nutze und die DG-Wohnung vermiete? Oder darf ich nicht vermieten um Baukindergeld zu erhalten?

    Danke für Eure Antworten.

    Viele Grüße
    Sarah

    • Hallo Sarah,

      der Kauf einer Bestandsimmobilie wird generell durch das Baukindergeld gefördert. Letztendlich ist es in Bezug auf die Vermietung noch nicht gesetzlich geregelt, wie es in Bezug auf die Vermietung aussieht, aber einen Antrag sollten Sie auf alle Fälle stellen.

      Beste Grüße,
      Ihr BauMentor-Team.

    • Hallo D,

      aktuell gibt es leider noch keine Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Bald wird dies aber bei der KfW-Bank möglich sein. Sobald wir Näheres dazu wissen, wer dies hier im Blog bekannt machen.

      Viele Grüße,
      Ihr BauMentor-Team.

  • Hallo zusammen,

    habe ich auch Anspruch auf Baukindergeld wenn ich eine Immobilie im Juli 2018 erwerbe und mein Kind erst im November 2018 auf die Welt kommt? Den Antrag auf Baukindergeld kann ich ja auch erst nach Geburt meines Kindes beantragen oder ist das Datum des Kaufvertrages verbindlich? Leider konnte ich hierzu nirgendwo was finden.

    Würde mich über Eure Hilfe freuen.

    Danke im Voraus.

    Grüße
    Ben

    • Hallo Ben,

      auf Ihre Frage können wir Ihnen leider keine exakte Antwort geben. Hierzu sind wir an das entsprechende Gesetz für das Baukindergeld gebunden, das erst noch veröffentlicht wird. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld. So oder so, stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag, sobald dies möglich ist.

      Beste Grüße, Ihr BauMentor-Team.

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